Wie ich Ihnen helfen kann
Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ist ungewisser als seine Stunde.
Anselm von Canterbury
Gut, wer vorbereitet ist . . .
Vorsorge für den Todesfall treffen, bedeutet …
- Gedanken machen, was mit mir passieren soll, wenn ich einmal nicht mehr bin
- Zeit zu nehmen für Entscheidungen
- Mut zu haben, mit meinen Angehörigen oder Freunden darüber zu reden
- Angehörige zu entlasten
Wer macht sich schon gern Gedanken über den eigenen Tod oder den von Angehörigen. Die meisten von uns schieben solche Gedanken gern vor sich her – so lange, bis wir (oft ganz plötzlich) mit dem Tod konfrontiert werden.
Wenn wir den Mut haben, uns mit unserem eigenen Tod auseinander zu setzen, darüber zu sprechen und Vorsorge treffen, beruhigt uns das und entlastet später diejenigen, die sich um unsere Bestattung kümmern müssen.
Was ich schon zu Lebzeiten vorbereiten kann
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung, ggf. Organspendeausweis
- Bankvollmacht über den Tod hinaus
- Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestatter abschließen
- Testament machen und hinterlegen
- Begünstigte für Versicherungen benennen
Meine Wünsche formulieren
- Wie stelle ich mir meine Bestattung vor
- Wie und wo möchte ich beigesetzt werden
- Wer soll sich darum kümmern
- Wer soll informiert werden
- Was möchte ich nicht
Notfallordner anlegen
- und sämtliche Unterlagen darin ablegen
- Ganz wichtig: Diesen Ordner nicht verstecken, sondern meinen Angehörigen sagen oder zeigen, wo der Ordner liegt
Mögliche Bestattungsarten
Erdbestattung
Der Verstorbene wird bei der traditionellen Erdbestattung im Sarg in einem Grab auf dem Friedhof in der Erde beigesetzt. Die Beerdigung muss innerhalb von 8 Tagen nach Eintritt des Todes und darf frühestens 48 Stunden danach erfolgen. Je nach Religion oder Land können die Rituale sehr unterschiedlich sein.
Urnenbeisetzung
Der Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Überreste kommen in eine Aschenkapsel und werden in der Regel mit der Urne auf einem Friedhof in der Erde beigesetzt.
Seebestattung
Der Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Überreste kommen in eine spezielle, wasserlösliche Aschenkapsel, der sogenannten Seeurne. Diese wird von einer Seebestattungsreederei in der Regel in der Nord- oder Ostsee beigesetzt.
Waldbestattung
Der Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Überreste kommen in eine biologisch abbaubare Urne, die an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Auch die Beisetzung mit gleichzeitigem Anpflanzen eines neuen Baumes ist auf einigen Waldriedhöfen möglich.
Bestattung im Kolumbarium
Nach der Einäscherung des Verstorben kommen die Überreste in eine Aschenkapsel. Mit der Urne wird der Verstorbene in einer speziellen Urnenwand beigesetzt. Ein Kolumbarium kann auch eine Stele auf einem Friedhof sein, eine Nische in einem Kirchturm, einem Kloster oder ein ähnlicher Ort.
Nach der ausgewiesenen Ruhezeit werden die Urnen für die Ewigkeit in einem Gemeinschaftsfeld auf einem Friedhof beigesetzt.
Verstreuen der Asche
- Die Asche des Verstorbenen wird in eine spezielle Urne gefüllt, die sich öffnen lässt. Das verstreuen der Asche ist auf extra dafür ausgewiesenen Aschefeldern auf einigen Friedhöfen möglich.
Alternative
- Natürlich gibt es mittlerweile auch alternative und außergewöhnliche Arten der Beisetzung. Haben Sie spezielle Wünsche oder Fragen? Ich berate Sie gerne, natürlich kostenlos und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
Friedhöfe in unserer Region für Sarg- und Urnenbestattungen
- Städt. Friedhof in Borgentreich und den Ortsteilen
- Ev. Friedhof in Borgentreich
- Kolumbarium auf dem städt. Friedhof in Borgentreich
- FriedWald im Reinhardswald www.friedwald.de
- Ruheforst in Bad Driburg-Neuenheerse www.ruheforst-bad-driburg.de
- Ruhepark Zweilinden im Beverunger Ortsteil Amelunxen, wo auch traditionelle Erdbestattungen im Sarg möglich sind und wo es ein Sternenkinderfeld für tot- oder fehlgeborene Kinder gibt.
Da in Deutschland Friedhofszwang besteht, darf der Verstorbene nur auf einem eigens dafür ausgewiesenen Friedhof beigesetzt werden.